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† Jaroslav Hauer 09287 87607
„Spielfähig“ – Was Bedeutet Das?

Wer stellt die Spielfähigkeit fest? Welche Kriterien gelten? Welche Konsequenzen drohen?

Nahezu jeder Spieltag der DEL2, aber auch in anderen Ligen, war in den letzten Wochen geprägt von „wackelnden“ Spielansetzungen, von mehr oder weniger kurzfristigen Spielabsagen und von Partien, bei denen eines der beiden Teams mit einem Rumpfkader antreten musste. In aller Munde sind Floskeln wie „die Ligagesellschaft hat die Spielfähigkeit festgestellt“ oder „beide Teams haben sich auf eine Spielverlegung geeinigt“. Wann genau ein Team „spielfähig“ ist, was es mit der 9+1-Regel auf sich hat und welche Konsequenzen drohen, wenn ein Team trotz festgestellter Spielfähigkeit und vom Gegner abgelehnten Antrag auf Spielverlegung nicht antritt, ist den Wenigsten bekannt. Wenn man die Hintergründe und die daraus drohenden Konsequenzen kennt, dann erklärt sich auch die Reaktivierung von Spielern, die ihre Karriere längst beendet hatten. Diese Maßnahme haben zuletzt in der DEL2 nicht nur unsere Selber Wölfe ergriffen.

Die „9+1-Regel“ kurz erklärt

Um zu verstehen, warum der Einsatz von Dennis Schiener für unsere Selber Wölfe so wichtig ist, muss man die Regel um die Feststellung der Spielfähigkeit durch die Ligenleitung laut Spielordnung im Detail kennen:

  • Als „spielfähig“ ist ein Team – laut bestehender Regularien – einzustufen, sobald mindestens 9 Feldspieler sowie 1 Torhüter „zur Verfügung stehen“.
  • Als „zur Verfügung stehend“ werden jedoch auch all diejenigen Spieler eingestuft, die aufgrund „sporttypischer Sachverhalte“ (Verletzungen oder Sperren) sowie anderweitiger Erkrankungen definitiv ausfallen. Spieler mit ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit (z.B. aufgrund eines gebrochenen Beins oder einer Mandelentzündung) oder von der Liga gesperrte Spieler (z.B. Sperre nach einer Spieldauerdisziplinarstrafe) fallen also unter die Rubrik „zur Verfügung stehend“.
  • Als „nicht zur Verfügung stehend“ werden ausschließlich positiv auf COVID-19 getestete oder in behördlich angeordneter Quarantäne befindliche Spieler eingestuft.
  • Wird ein Team als „spielfähig“ eingestuft, kann die Ligenleitung das Spiel nicht absagen, es sei denn, der entsprechende Gegner stimmt einem Antrag auf Spielverlegung zu. Erfolgt keine Zustimmung des Gegners, bleibt die Spielansetzung bestehen.
  • Tritt ein Team nicht an, obwohl es als „spielfähig“ eingestuft ist und der Gegner einer Spielverlegung nicht zugestimmt hat, drohen drastische Sanktionen: Das Spiel wird für den nichtantretenden Club als verloren gewertet und es wird eine Geldstrafe ausgesprochen. Beim zweiten Verstoß dieser Art in einer Saison findet dann § 14 Abs. 1 der Spielordnung „Ausscheiden aus dem Spielbetrieb“ Anwendung: „Tritt ein Lizenz-Club innerhalb einer Wettkampfsaison zweimal zu Meisterschaftsspielen schuldhaft nicht ordnungsgemäß an bzw. verschuldet er einen Spielabbruch, so scheidet der Lizenz-Club aus der laufenden Meisterschaft aus, es sei denn, die Gesellschafterversammlung der Ligagesellschaft beschließt Abweichendes.“

Beispiel zur Verdeutlichung

Ein DEL2-Team hat 28 Spieler (3 Torhüter und 25 Feldspieler) im Kader. 14 Feldspieler sind positiv auf COVID-19 getestet oder befinden sich in behördlich angeordneter Quarantäne. 4 weitere Feldspieler sowie 1 Torhüter sind verletzt oder anderweitig krank. Folge: 3 Torhüter sowie 14 Feldspieler gelten als „zur Verfügung stehend“, die Mannschaft wird also durch die Ligenleitung als „spielfähig eingestuft“, obwohl faktisch nur 2 Torhüter und 7 Feldspieler einsatzfähig sind. Stimmt der Gegner dem Antrag einer Spielverlegung nicht zu, bleibt die Spielansetzung bestehen. Der betroffene Club kann aber nicht antreten, da die Mindestspielstärke von 9+1 nicht gegeben ist, selbst wenn einer der beiden Torhüter im Feld spielen würde. Folge: Spielwertung gegen das betroffene Team, Geldstrafe und eine Verfehlung gemäß § 14 Abs.1 der Spielordnung.

Unser großer Dank gilt an dieser Stelle nochmals Dennis Schiener, der uns in dieser Situation aushilft, sowie allen anderen Mitgliedern unseres Wolfsrudels, die sich trotz Blessuren oder leichterer Erkrankungen in den Dienst unserer Mannschaft und unseres Clubs stellen, um einen drohenden Ausschluss aus dem Spielbetrieb zu verhindern.

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